Für Lehramtsstudierende und Referendare

Weißt du, was passiert, wenn du vor der Verbeamtung dienstunfähig wirst?

Im Studium und im Referendariat zahlt der Staat fast nichts.
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Friedrich Schropsdorff, Inhaber und Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Dienstunfähig vor der Verbeamtung: das Risiko trägst du allein

Jeder Vierte wird im Berufsleben berufsunfähig. Und gerade am Anfang bist du am schlechtesten geschützt.

38 %
Häufigste Ursache ist die Psyche. Es trifft nicht nur körperliche Berufe.
0 €
Im Studium und im Referendariat zahlt der Staat fast nichts. Die Vorversicherungszeit fehlt.
Jetzt
Jung und gesund ist die Aufnahme am einfachsten. Und du zahlst am wenigsten.
Quellen: GDV 2024 (Ursachen der Berufsunfähigkeit), Deutsche Rentenversicherung. Unverbindliche Information, keine Beratung.

„Mit der Pension hab ich gut ausgesorgt.“ Leider nein.

Das Ruhegehalt klingt komfortabel. Die Bedingungen dafür erfüllen die wenigsten.

Deine letzten Dienstbezüge100 %
Ruhegehalt, Höchstsatz nach 40 Dienstjahren71,75 %
Beispiel mit 10 Jahren halber Stellerund 63 %
Und netto geht davon noch Steuer und Krankenversicherung ab.
40
Anerkannte Dienstjahre (in Vollzeit) brauchst du für den Höchstsatz. Studium und Referendariat zählen kaum mit.
Teilzeit
kürzt dein Ruhegehalt dauerhaft. Nicht nur für die Jahre, in denen du reduzierst.
Steuer
Auf die Pension zahlst du Einkommensteuer. Und die Krankenversicherung wird im Alter teurer.
Ruhegehaltssatz nach § 14 BeamtVG, 1,79375 % je Dienstjahr. In Berlin und Brandenburg gilt das jeweilige Landesrecht. Beispielrechnung, keine Zusage.

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Dienstunfähigkeit und Pension, konkret für deinen Weg ins Lehramt durchgerechnet.
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Was dich erwartet
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