Früher in Rente: Was der Abschlag kostet und wie du ihn ausgleichst

·4 Minuten Lesezeit·Friedrich Schropsdorff

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt dauerhaft weniger. Wie viel genau, steht im Gesetz. Und genau deshalb lässt sich der Abschlag planen.

Was das Gesetz sagt

Die Regelaltersgrenze liegt für alle, die 1964 oder später geboren sind, bei 67 Jahren. Wer 35 Versicherungsjahre zusammen hat, kann als langjährig Versicherter schon mit 63 in Rente gehen. Der Preis dafür steht in § 77 SGB VI: Für jeden Monat, den du früher gehst, sinkt deine Rente um 0,3 Prozent. Bei vier Jahren sind das 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt ein Leben lang.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, deine gesetzliche Rente mit 67 läge bei 1.800 Euro im Monat. Gehst du mit 63, bleiben davon 1.541 Euro. Die 259 Euro Unterschied fehlen jeden Monat, auch mit 80 oder 90.

Dazu kommen vier Jahre ohne gesetzliche Rente. Bei 1.800 Euro Bedarf im Monat sind das rund 86.000 Euro, die aus eigenen Mitteln kommen müssen.

Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Prognose. Deine Werte stehen in deiner Renteninformation.

Zwei Aufgaben für die private Vorsorge

Die erste Aufgabe ist, die Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Die zweite ist, den Abschlag lebenslang auszugleichen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Für die Überbrückung brauchst du Kapital, über das du frei verfügen kannst. Für den Ausgleich brauchst du eine dauerhafte Zusatzrente oder ein Depot, aus dem du planbar entnimmst. Wer beides in einen Topf wirft, unterschätzt meistens die Überbrückung.

Der Sonderfall Unternehmer

Wer selbstständig ist und wenige oder keine Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, stellt die Frage anders. Sie heißt dann nicht „früher in Rente“, sondern „aufhören können, wann ich will“. Die private Vorsorge ersetzt hier keinen Abschlag, sondern die Rente selbst. Umso wichtiger ist es, früh zu wissen, wie viel Kapital am Ende stehen muss.

Was du jetzt tun kannst

Schau in deine Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung schickt sie einmal im Jahr. Nimm den Betrag bei Regelaltersgrenze und ziehe den Abschlag für deinen Wunschtermin ab. Dann rechne rückwärts: Wie viel muss bis dahin da sein? Genau das gehen wir im Erstgespräch mit dir durch. Ob daraus eine Rentenversicherung, ein Depot oder eine Kombination wird, hängt von deiner Situation ab.

Grundlage: § 77 SGB VI (Zugangsfaktor), § 236 SGB VI (Altersrente für langjährig Versicherte). Stand August 2026.

Wann willst du aufhören?

Wir rechnen mit deinen Zahlen durch, was der Abschlag kostet und wie du ihn ausgleichst. Kostenlos, unabhängig, vor Ort in Potsdam oder per Video.