Geförderte Altersvorsorge ab 2027: Was das Altersvorsorgedepot bringt und was nicht

·5 Minuten Lesezeit·Friedrich Schropsdorff

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Zulagen sind großzügiger als bei Riester, aber die Auszahlung ist voll steuerpflichtig und an Regeln gebunden. Hier sind die Fakten und die Frage, für wen sich das lohnt.

Was beschlossen ist

Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Drei Produktarten sind vorgesehen: das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, in dem auch ETFs möglich sind, ein Standarddepot mit Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.

Die Zulagen

Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, darüber bis 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro. Höchstens sind das 540 Euro Grundzulage im Jahr. Mindestens musst du 120 Euro einzahlen.

Für Kinder gibt es eine eigene Zulage: ein Euro je gespartem Euro, bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Selbstständige, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und Beamte. Das unterscheidet die neue Förderung von der Riester-Rente, die für viele Selbstständige verschlossen war.

Die Auszahlung

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70, als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig. Das ist der Preis für die Zulagen und den Steueraufschub in der Ansparphase.

Was mit Riester passiert

Bestehende Riester-Verträge kannst du weiterführen. Ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel kostenfrei. Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte Anfang 2027 prüfen lassen: behalten, umstellen oder wechseln.

Frühstart-Rente: noch nicht beschlossen

Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Entwurf für die Frühstart-Rente vorgelegt: 10 Euro im Monat vom Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, ab 2027 zunächst für die Jahrgänge 2020 und 2021, danach jedes Jahr ein weiterer Jahrgang. Das Geld ist erst im Rentenalter verfügbar. Beschlossen ist das noch nicht.

Für wen sich das lohnt

Die Zulage ist eine Rendite auf deinen Eigenbeitrag, das ist der Vorteil. Dagegen stehen die volle Besteuerung im Alter und die Bindung an Rente oder Auszahlplan. Ob das für dich besser ist als eine ungeförderte Fondspolice oder eine Basisrente, hängt von deinem Steuersatz heute und im Alter ab, von der Zahl deiner Kinder und davon, wie flexibel du bleiben willst. Familien mit zwei Kindern kommen mit den Kinderzulagen auf bis zu 600 Euro Förderung im Jahr zusätzlich zur Grundzulage. Für sie lohnt der Blick besonders.

Wir vergleichen die Wege mit deinen Zahlen: geförderte Vorsorge, Fondspolice und Basisrente nebeneinander, mit Steuern und Kosten. Sobald die Anbieter ihre Tarife für 2027 vorlegen, rechnen wir sie gegen.

Quelle: Fragen und Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge sowie Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente vom 12. August 2026. Stand September 2026.

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